Wein und Restzuckergehalt
Wein und Restzuckergehalt.
Ihr kennt das bestimmt. Ihr habt eine Flasche Wein in der Hand und möchtet wissen, ob dieser trocken, feinherb, lieblich,…. ist. Dafür stehen die Angaben zum Restzucker.
Nach EU-Verordnung gibt es folgende Einteilung:
Als trocken bezeichnet man einen Wein nach EU-Verordnung, wenn er ganz durchgegoren ist und höchstens 4g/l Restzucker besitzt. Ausnahme: Weine dürfen bis zu 9 g/Rz pro Liter als trocken bezeichnet werden, wenn der Weinsäuregehalt in g/l höchstens 2 g niedriger ist als der Restzuckergehalt. Dabei müssen trockene Weine nicht „sauer“ schmecken.
Dies kommt daher, dass Weintrinker dieses „trocken“ auch unterschiedlich wahrnehmen. Ein Wein, der wenig Gerbstoffe besitzt auf Grund seiner Rebsorte, wird oft als weicher und weniger trocken wahrgenommen als Weine, die Gerbstoff betonnt sind.
Halbtrocken bezeichnet man einen Wein, der bis zu 12 g Restzucker pro Liter hat. Auch hier geht die Grenze aber noch weiter. Ein Wein, der 18 g Restzucker hat darf noch als halbtrocken bezeichnet werden, wenn der Restzuckergehalt den Säuregehalt nicht um mehr als 10 g/l übersteigt.
Die letzten Jahre ist die Bezeichnung feinherb auch immer beliebter geworden. Bei dieser Bezeichnung bewegt man sich häufig in den Bereichen halbtrocken bis lieblich.
Als lieblich wird ein Wein bezeichnet, der einen maximalen Restzuckergehalt von 45 g/l hat und den Restzuckergehalt eines halbtrockenen Weines übersteigt.
Süße Weine haben mehr als 46 g/l Restzuckergehalt.
Ganz wichtig ist, dass der Wein ein gutes Restzucker/Säureverhältnis hat. Weine, die einen hohen Zucker- und Säuregehalt haben, werden geschmacklich oft als unangenehm und unausgewogen wahrgenommen.
Was aber, wenn sich auf dem Etikett keine Angaben finden lassen? Das passiert häufig zum Beispiel bei mediterranen Weinen. Die mediterranen Weine werden meistens trocken ausgebaut. Es sei denn, sie wurden nach dem Doppio-Passo-Verfahren gekeltert.
Grundsätzlich gilt: Einfach auf den eigenen Geschmack verlassen.